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Begriff des Rechtsverhältnisses bei öffentlich-rechtlichem Vertrag
Sachverhalt
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Begriff des Rechtsverhältnisses – Subjektive Rechte des Bürgers als feststellungsfähiges Rechtsverhältnis
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Reichsbürgerin R ist der Meinung, keine Steuern zahlen zu müssen. Sie begehrt daher ein Feststellungsurteil, gerichtet darauf, dass der Staat (S) nicht die Rechtsmacht besitzt, Steuergelder von ihr zu fordern.