Rücktritt vom beendeten Versuch – In-Gang-Setzung der Kausalkette für Verhinderung des Erfolgseintrittes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt auf O und verwundet ihn schwer. Notarzt A hat die Schüsse gehört und eilt zum Tatort. T erzählt A, dass er sich nur laut gestoßen habe. A geht weg. T möchte daraufhin den Notarzt rufen, bemerkt aber, dass er sich in einem sog. totalen Funkloch befindet, wo keinerlei Anrufe durchkommen. Daher rennt er A hinterher und lässt sich doch von ihm helfen, wobei O gerettet wird.
Einordnung des Falls
Rücktritt vom beendeten Versuch – In-Gang-Setzung der Kausalkette für Verhinderung des Erfolgseintrittes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Diese Rechtsfrage lösen [...Wird geladen] der Jurist:innen in Studium und Referendariat richtig.
Ja!