Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 1
Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T möchte ihren Freund O mit Frostschutzmittel tödlich vergiften. Sie nimmt die Packung des Frostschutzmittels und gießt es in das Müsli des O. Sie weiß nicht, dass O in der Packung für Frostschutzmittel Milch aufbewahrt. O genießt das Mahl. T bereut die Tat und ruft den Notarzt.
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Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch - Nichtvollendung ohne Zutun 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch des Totschlags (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Genau, so ist das!
3. Die Tat wurde ohne Zutun der T nicht vollendet (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
Fundstellen
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