Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Optimale Rettungsleistung
Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Optimale Rettungsleistung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T schießt auf O mit Tötungsvorsatz. Dann bereut er die Tat und ruft einen Krankenwagen, wobei er das Handy nur auf den Boden legt, um nicht erwischt zu werden. Er spricht nicht in den Hörer. Der Notarzt kann das Gebiet daher nur grob bestimmen und findet den O erst nach 90 Minuten. O überlebt knapp. (2/5)
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Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch - Rücktrittsleistung Optimale Rettungsleistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ts Versuch des Totschlags (§§ 212 Abs. 1, 22, 23 Abs. 1 StGB) ist fehlgeschlagen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt ein beendeter Versuch vor.
Ja, in der Tat!
3. T hat den Eintritt des Taterfolges verhindert (§ 24 Abs. 1 S. 1 Var. 2 StGB).
Ja!
4. Nach der Bestleistungstheorie ist die Rettungshandlung ausreichend.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.