Strafrecht
Examensrelevante Rechtsprechung SR
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung, u.a.
Heimtückische Tötung eines Säuglings
Heimtückische Tötung eines Säuglings
12. Juni 2025
17 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M und V leben zusammen mit ihrer drei Monate alten Tochter T. M ist überlastet und fühlt sich überfordert. Als ihr alles zu viel wird, ersticht sie T mit einem Messer. Zu diesem Zeitpunkt befindet sich V 350 m von der Wohnung entfernt, sodass er nichts mitbekommt.
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Einordnung des Falls
Heimtückische Tötung eines Säuglings
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. M könnte sich des Mordes schuldig gemacht haben (§§ 212 Abs. 1, 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
2. M könnte das Mordmerkmal der Heimtücke verwirklicht haben (§ 211 Abs. 2 Gr. 2 Var. 1 StGB).
Ja!
3. Heimtückisches Handeln ist in der Regel auch direkt gegenüber Kleinstkindern möglich.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Stattdessen kommt es in diesen Fällen maßgeblich auf die Arg- und Wehrlosigkeit eines schutzbereiten Dritten an.
Ja, in der Tat!
5. Ein Heimtückemord scheidet vorliegend aber aus, weil V nicht nahe genug am Geschehen dran war, um eingreifen zu können.
Ja!
6. M hat sich folglich nicht strafbar gemacht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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