+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Lernplan ZR Kleiner Schein (100%)

Die E ist Eigentümerin eines Mietshauses. Da ihr die Verwaltung zu aufwendig ist, schließt sie einen Verwaltungsvertrag mit Hausverwalter H. Der Vertrag regelt Hs Aufgaben und deren Vergütung. Außerdem bevollmächtigt sie darin H für die mit der Hausverwaltung anfallenden Rechtsgeschäfte.

Einordnung des Falls

Aufnahme der Vollmacht in einen Vertrag

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Da die Bevollmächtigung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, ist Hs Bevollmächtigung in dem Verwaltungsvertrag unwirksam.

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Nein, das ist nicht der Fall!

Die Vollmachterteilung ist auch dann eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, wenn sie in einem Vertragstext und nicht als separate Erklärung erfolgt.E konnte in dem (zweiseitigen) Verwaltungsvertrag H wirksam bevollmächtigen.

2. Obwohl die Bevollmächtigung auch in einen Vertrag aufgenommen werden kann, ist es vorteilhafter, eine separate Vollmachtsurkunde auszustellen.

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Ja, in der Tat!

Im Rechtsverkehr ist es praktikabler, wenn der Vertreter den Nachweis der Vertretungsmacht separat vorlegen kann. Es stimmt zwar, dass auch ein Vertrag, der eine Bevollmächtigung enthält, diesen Nachweis liefern könnte, jedoch müsste der Vertreter dann jedes Mal den ganzen Vertrag vorlegen. Gerade wenn dort auch die Vergütung des Vertreters geregelt ist, wird dies regelmäßig nicht erwünscht sein.

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