Aufnahme der Vollmacht in einen Vertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die E ist Eigentümerin eines Mietshauses. Da ihr die Verwaltung zu aufwendig ist, schließt sie einen Verwaltungsvertrag mit Hausverwalter H. Der Vertrag regelt Hs Aufgaben und deren Vergütung. Außerdem bevollmächtigt sie darin H für die mit der Hausverwaltung anfallenden Rechtsgeschäfte.
Einordnung des Falls
Aufnahme der Vollmacht in einen Vertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da die Bevollmächtigung eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, ist Hs Bevollmächtigung in dem Verwaltungsvertrag unwirksam.
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Nein, das ist nicht der Fall!
2. Obwohl die Bevollmächtigung auch in einen Vertrag aufgenommen werden kann, ist es vorteilhafter, eine separate Vollmachtsurkunde auszustellen.
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Ja, in der Tat!