Reichweite des Zeugnisverweigerungsrechts

17. Oktober 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen A wegen Betruges und gegen T wegen Beihilfe. Das Verfahren gegen T wird nach § 153 StPO eingestellt, A wird angeklagt. Im Prozess sagt Ts Bruder B aus und A wird verurteilt. Über ein Zeugnisverweigerungsrecht wird B nicht belehrt.

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