Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Klageänderung
Parteiänderung wegen Todesfall - keine anwaltliche Vertretung
Parteiänderung wegen Todesfall - keine anwaltliche Vertretung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Vermieter V erhält schon seit einigen Monaten keine Mietzahlungen mehr für seine an die Eheleute E und F vermietete Wohnung. Deshalb verklagt er beide auf Zahlung der Miete. Kurz darauf verstirbt V jedoch. Sein Sohn S ist Alleinerbe.
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Einordnung des Falls
Parteiänderung wegen Todesfall - keine anwaltliche Vertretung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn eine Partei stirbt, endet der Rechtsstreit (§ 239 Abs. 1 ZPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. S wird als alleiniger Erbe des V zum neuen Kläger des Rechtsstreits.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.