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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K hat vor dem zuständigen Landgericht Klage gegen B auf Zahlung von €35.000 erhoben. Im Verlauf des Verfahrens verstirbt K. Seine Ehefrau E (Alleinerbin) möchte den Prozess mit demselben Rechtsanwalt weiterführen.

Einordnung des Falls

Parteiänderung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Stirbt eine Partei während des Zivilprozesses, wird das Verfahren automatisch unterbrochen.

Nein, das trifft nicht zu!

Eine Unterbrechung kommt bei rechtshängigen Verfahren in Betracht (§ 261 ZPO). Durch den Tod einer Partei wird das Gerichtsverfahren nicht zwangsläufig unterbrochen. War die verstorbene Partei anwaltlich vertreten, wird das Verfahren nicht unterbrochen. Lediglich auf Antrag setzt das Gericht das Verfahren aus (§§ 246, 248 ZPO), damit sich der Erbe in den Prozess einlesen kann.

2. E tritt als Partei in das Verfahren ein. Dieser gesetzliche Parteiwechsel ist stets zulässig.

Ja!

Ist die Rechtsnachfolge unstreitig, wird derjenige, der den Prozess aufnimmt, automatisch Partei des Rechtsstreits.Hier ist unstreitig, dass E als Alleinerbin (§ 1922 BGB) die Rechtsnachfolgerin des K ist. Das Verfahren wird unter demselben Aktenzeichen weiterverhandelt.Der gesetzliche Parteiwechsel tritt auch bei Veräußerung der streitbefangenen Sache (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO) oder Veräußerung eines Grundstücks (§ 266 ZPO) ein.

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LEN

Lennov

1.6.2023, 07:43:43

Könntet ihr erklären, wieso bei der ersten Frage nicht § 239 Abs. 1 ZPO einschlägig ist?

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

2.6.2023, 13:04:22

Hallo HanSo, vielen Dank für Deine berechtigte Nachfrage! An den Landgerichten herrscht Anwaltszwang, K war hier also durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO). In diesem Fall findet - abweichend von § 239 ZPO - nach § 246 ZPO eine Aussetzung des Verfahrens nur auf Antrag (des Bevollmächtigten bzw. des Prozessgegners) statt. Da der Anwalt regelmäßig auch die Weisungen des Rechtsnachfolgers zu befolgen hat, wird er eine entsprechende Ausetzung aber in der Regel vorsorglich beantragen, um sich abzustimmen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team

AN

An

20.12.2023, 17:26:28

hey! könntet ihr die Frage ggf. etwas konkretisieren. ich habe verstanden, dass gefragt ist, ob ein Parteiwechsel stets zulässig ist. das ist doch aber nicht grundsätzlich der fall. eine Konkretisierung auf den in der Erklärung Bezug genommenen fall: unstreitiger Erbe wäre mMn sinnvoll.


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