Parteiänderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K hat vor dem zuständigen Landgericht Klage gegen B auf Zahlung von €35.000 erhoben. Im Verlauf des Verfahrens verstirbt K. Seine Ehefrau E (Alleinerbin) möchte den Prozess mit demselben Rechtsanwalt weiterführen.
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Einordnung des Falls
Parteiänderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Stirbt eine Partei während des Zivilprozesses, wird das Verfahren automatisch unterbrochen.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. E tritt als Partei in das Verfahren ein. Dieser gesetzliche Parteiwechsel ist stets zulässig.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lennov
1.6.2023, 07:43:43
Könntet ihr erklären, wieso bei der ersten Frage nicht § 239 Abs. 1 ZPO einschlägig ist?
Lukas_Mengestu
2.6.2023, 13:04:22
Hallo HanSo, vielen Dank für Deine berechtigte Nachfrage! An den Landgerichten herrscht Anwaltszwang, K war hier also durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten (§ 78 Abs. 1 ZPO). In diesem Fall findet - abweichend von § 239 ZPO - nach § 246 ZPO eine Aussetzung des Verfahrens nur auf Antrag (des Bevollmächtigten bzw. des Prozessgegners) statt. Da der Anwalt regelmäßig auch die Weisungen des Rechtsnachfolgers zu befolgen hat, wird er eine entsprechende Ausetzung aber in der Regel vorsorglich beantragen, um sich abzustimmen. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
An
20.12.2023, 17:26:28
hey! könntet ihr die Frage ggf. etwas konkretisieren. ich habe verstanden, dass gefragt ist, ob ein
Parteiwechselstets zulässig ist. das ist doch aber nicht grundsätzlich der fall. eine Konkretisierung auf den in der Erklärung Bezug genommenen fall: unstreitiger Erbe wäre mMn sinnvoll.