Parteiänderung

6. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K hat vor dem zuständigen Landgericht Klage gegen B auf Zahlung von €35.000 erhoben. Im Verlauf des Verfahrens verstirbt K. Seine Ehefrau E (Alleinerbin) möchte den Prozess mit demselben Rechtsanwalt weiterführen.

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Einordnung des Falls

Parteiänderung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Stirbt eine Partei während des Zivilprozesses, wird das Verfahren automatisch unterbrochen.

Nein, das trifft nicht zu!

Eine Unterbrechung kommt bei rechtshängigen Verfahren in Betracht (§ 261 ZPO). Durch den Tod einer Partei wird das Gerichtsverfahren nicht zwangsläufig unterbrochen. War die verstorbene Partei anwaltlich vertreten, wird das Verfahren nicht unterbrochen. Lediglich auf Antrag setzt das Gericht das Verfahren aus (§§ 246, 248 ZPO), damit sich der Erbe in den Prozess einlesen kann.
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2. E tritt als Partei in das Verfahren ein. Dieser gesetzliche Parteiwechsel ist stets zulässig.

Ja!

Ist die Rechtsnachfolge unstreitig, wird derjenige, der den Prozess aufnimmt, automatisch Partei des Rechtsstreits.Hier ist unstreitig, dass E als Alleinerbin (§ 1922 BGB) die Rechtsnachfolgerin des K ist. Das Verfahren wird unter demselben Aktenzeichen weiterverhandelt.Der gesetzliche Parteiwechsel tritt auch bei Veräußerung der streitbefangenen Sache (§ 265 Abs. 2 S. 2 ZPO) oder Veräußerung eines Grundstücks (§ 266 ZPO) ein.
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