Behandlung durch denselben Hoheitsträger
19. Juli 2025
11 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die in der Gemeinde B tätige Jugendhilfe J erhält von ihrer Gemeindeverwaltung einen Zuschuss in Höhe von €50.000 für Projektarbeit. Die Kinder- und Jugendhilfe K von gleicher Größe und Struktur in der Nachbargemeinde F geht dort leer aus. K fühlt sich in Art. 3 Abs. 1 GG verletzt.
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