Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Begriff der Religion: Standardbeispiel
Begriff der Religion: Standardbeispiel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Studentin S ist überzeugte Christin und verteilt deshalb auf dem Campus der Universität Bibeln. Dekan D hält nichts vom Christentum und exmatrikuliert S deshalb.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Begriff der Religion: Standardbeispiel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Grundgesetz schützt in Art. 4 Abs. 1 und 2 GG umfassend die Freiheit der Religion, des Glaubens, der Weltanschauung und des Gewissens.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Glaube im Sinne von Art. 4 Abs. 1 GG bedeutet die religiöse Überzeugung von der Stellung des Menschen in der Welt und seiner Beziehung zu höheren Mächten.
Genau, so ist das!
3. Vorliegend stellt der von S praktizierte christliche Glaube einen Glauben im Sinne von Art. 4 Abs. 1 GG dar.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marceli
25.9.2022, 13:38:29
Als Eselsbrücke für die Definition kann man sich ein Kreuz merken: | (Höhere Mächte) | ------------(Stellung des Menschen in der Welt) | | (Tiefere Seinsschichten)
Marceli
25.9.2022, 13:40:05
Das hat nicht so gut geklappt in der Darstellung 😂 Jedenfalls: Der Waagerechte Balken: Stellung des Menschen in der Welt; Nach oben: Höhere Mächte; nach Unten: tiefe Seinsschichten :)
hagenhubl
3.10.2024, 14:11:31
Das ist eine super Eselsbrücke.