Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verwertung der Aussage im Ermittlungsverfahren trotz Verweigerung in der Hauptverhandlung beim Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO)
Verwertung der Aussage im Ermittlungsverfahren trotz Verweigerung in der Hauptverhandlung beim Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird vor dem Landgericht angeklagt. Z sagt im Ermittlungsverfahren vollständig aus, verweigert aber im Prozess auf einige Fragen die Auskunft, um sich selbst zu schützen (§ 55 StPO). Zu diesen Fragen, zu denen Z sich bei der Polizei noch äußerte, wird deshalb Polizist P als Zeuge gehört, der Z vernommen hatte.
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Einordnung des Falls
Verwertung der Aussage im Ermittlungsverfahren trotz Verweigerung in der Hauptverhandlung beim Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Durfte die Aussage des P im Urteil verwertet werden (§ 252 StPO)?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Alicia
25.5.2024, 17:12:03
Geht es nicht um die Aussage des Z?
Leo Lee
27.5.2024, 09:18:14
Hallo Alicia, vielen Dank für die sehr gute Frage! Du hast zunächst Recht: Es geht erstmal um die Aussage des Z gegenüber P. Jedoch beschäftigt sich die Frage hier vornehmlich mit der Verwendung ebendieser Aussage, indem der P als ZEUGE (also mittelbar) verhört wird, weshalb die Frage nach der Verwertbarkeit der Aussage des P als Zeuge über das, was der Z wiederum gesagt hat, betroffen ist :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
vulpes iuris
5.11.2024, 13:46:24
Alicia meinte vermutlich die Buchstabenverwechslung in der Subsumtion. Gibt in dieser App gefühlt keine Aufgabe, in der die Personen nicht mindestens (!) einmal verwechselt werden. 😉