Prozessrecht & Klausurtypen

Die Revisionsklausur im Assessorexamen

Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)

Verwertung der Aussage im Ermittlungsverfahren trotz Verweigerung in der Hauptverhandlung beim Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO)

Verwertung der Aussage im Ermittlungsverfahren trotz Verweigerung in der Hauptverhandlung beim Auskunftsverweigerungsrecht (§ 55 StPO)

15. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A wird vor dem Landgericht angeklagt. Z sagt im Ermittlungsverfahren vollständig aus, verweigert aber im Prozess auf einige Fragen die Auskunft, um sich selbst zu schützen (§ 55 StPO). Zu diesen Fragen, zu denen Z sich bei der Polizei noch äußerte, wird deshalb Polizist P als Zeuge gehört, der Z vernommen hatte.

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Vernehmung der richterlichen Verhörsperson, § 252 StPO

A wird vor dem Landgericht angeklagt. Im Ermittlungsverfahren wird seine Verlobte V als Geschädigte durch den Ermittlungsrichter E über ihr Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 1 StPO) belehrt und vernommen. Im Prozess verweigert V die Aussage. E wird über Vs Aussage vernommen.

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