Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht Rheinland-Pfalz
Polizeiliche Generalklausel (§ 9 Abs. 1 S. 1 POG)
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (Fall)
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (Fall)
5. Juli 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (854 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Raser R fährt mit seinem Sportwagen, obwohl ihm kürzlich die Fahrerlaubnis wegen zu vieler Verkehrsverstöße entzogen wurde. Polizistin P stellt das Auto im Rahmen einer Verkehrskontrolle sicher, um weitere "Spritztouren" zu verhindern.
Diesen Fall lösen 91,5 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (Fall)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Unverletzlichkeit der Rechtsordnung ist ein Teilschutzgut der öffentlichen Sicherheit.
Ja, in der Tat!
2. Die Verwaltungsbehörden der Bundesländer dürfen zum Schutz der Unverletzlichkeit der Rechtsordnung lediglich das jeweilige Landesrecht durchsetzen.
Nein!
3. Das Teilschutzgut der Unverletzlichkeit der Rechtsordnung umfasst lediglich Gesetze im formellen Sinne.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Die Spritztouren des R ohne Fahrerlaubnis betreffen das Teilschutzgut der Unverletzlichkeit der Rechtsordnung.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Rahel
18.5.2025, 00:35:39
Hi ihr Lieben! am Anfang der Aufgabe fehlt der Text zur Erklärung. :)

Linne Hempel
28.5.2025, 15:46:01
Hallo Rahel, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne Hempel, für das Jurafuchs-Team
ButchCassidy
19.6.2025, 21:02:04
§69 POG