Strafrecht
Strafprozessrecht
Verfahrensgrundsätze (Prozessmaxime)
Grundsatz In dubio pro reo - Einführungsfall
Grundsatz In dubio pro reo - Einführungsfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist des Diebstahls (§ 242 StGB) angeklagt. Man hat ihn mit einer jetzt leeren Brieftasche erwischt, die aus Os Auto gestohlen wurde. A gibt an, er habe sie gefunden und sei auf dem Weg zum Fundbüro. Nichts deutet darauf hin, dass er am Tatort war.
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Einordnung des Falls
Grundsatz In dubio pro reo - Einführungsfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht zweifelt an As Strafbarkeit. Besagt der Grundsatz „in dubio pro reo”, dass das Gericht bei Zweifeln am Sachverhalt den für den Angeklagten günstigeren Geschehensablauf zugrunde legen muss (Art. 20 Abs. 3 GG, § 261 StPO)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Grundsatz in dubio pro reo ist eine Beweisregel, da er die Art und Weise vorschreibt, wie das Gericht die Beweise zu würdigen hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Das Gericht zweifelt an As Strafbarkeit. Ist A trotzdem nach § 242 Abs. 1 StGB zu verurteilen?
Nein, das trifft nicht zu!
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