Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht Allgemeiner Teil
Verwaltungsvollstreckung
Grundfall: Sofortiger Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG)
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Grundfall: Sofortiger Vollzug (§ 6 Abs. 2 VwVG)
22. März 2026
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Peterson (P) ist im Zelturlaub, als durch ein Unwetter ein Baum auf seinem Grundstück in Schieflage gerät und nun jederzeit auf die Straße fallen könnte. Behörde B beauftragt deswegen Unternehmerin U unverzüglich mit dem Fällen des Baumes. Der Behörde B ist bekannt, dass P sehr an dem Baum hängt und ihn auf keinen Fall selbst fällen würde.
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