Öffentliches Recht
Verwaltungsrecht AT
Verwaltungsvollstreckung
Sofortvollzug bei vorangegangenem Grundverwaltungsakt (verkürztes Verfahren)
Sofortvollzug bei vorangegangenem Grundverwaltungsakt (verkürztes Verfahren)
3. April 2025
8 Kommentare
4,9 ★ (7.291 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Aktivistin A hat sich zur Blockade des Autoverkehrs auf die Straße gesetzt. Polizistin P fordert sie auf, die Straße zu verlassen. Als A der Aufforderung nicht nachkommt, trägt P sie von der Straße.
Diesen Fall lösen 89,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Sofortvollzug bei vorangegangenem Grundverwaltungsakt (verkürztes Verfahren)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem P die A aufgefordert hat, die Straße zu verlassen, hat P einen Verwaltungsakt erlassen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem P die A von der Straße getragen hat, hat sie unmittelbaren Zwang angewendet.
Genau, so ist das!
3. Liegt ein Grundverwaltungsakt vor, richtet sich die Zwangsvollstreckung grundsätzlich nach § 6 Abs. 1 VwVG.
Ja, in der Tat!
4. Wenn P keinen Grundverwaltungsakt erlassen hätte, könnte P die Maßnahme im Sofortvollzug vollziehen, wenn die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 VwVG vorlägen.
Ja!
5. P hat einen Grundverwaltungsakt erlassen, aber das Zwangsmittel weder angedroht (§ 13 Abs. 1 S. 1 VwVG), noch festgesetzt (§ 14 VwVG). Kann die Maßnahme daher nur rechtswidrig sein?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
11.12.2023, 15:36:29
wendet man § 6 II VwVG dementsprechend analog an oder bespricht man die Thematik nur und nutzt die Norm anschließend direkt?

HannaHaas
28.1.2024, 17:17:21
Das würde ich auch gerne wissen :)

Linne_Karlotta_
22.11.2024, 17:26:08
Hey, da der Wortlaut der Norm eindeutig nur den Fall erfasst, dass kein Grundverwaltungsakt erlassen wurde, kommt lediglich eine analoge Anwendung in Betracht. Die Argumentation in diesem Fall ist quasi die Herleitung dieser Analogie (mittels „Erst-Recht-Schluss“). Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team

Carlium
22.2.2025, 12:33:14
muss bei dem verkürzten Verfahren der Grund VA dann rechtmäßig und nicht nur unanfechtbar sein weil sich das ganze nach 6 II VWVG richtet?

Linne_Karlotta_
27.3.2025, 12:39:51
Hey @[Carlium](286341), danke für Deine Frage. Genau so ist es. In diesem Fall müssen alle Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 VwVG „ganz normal" vorliegen. Du musst lediglich den Einstieg über die analoge Anwendung von § 6 Abs. 2 VwVG (wie in dieser Aufgabe) finden. Viele Grüße – Linne, für das Jurafuchs-Team