Öffentliches Recht

Verwaltungsrecht AT

Verwaltungsvollstreckung

Fall: Abgrenzung des Sofortvollzugs und des unmittelbaren Zwangs

Fall: Abgrenzung des Sofortvollzugs und des unmittelbaren Zwangs

16. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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A hat beim Verlassen der Wohnung vergessen, den Fernseher auszustellen. Weil ein Krimi läuft, denkt Nachbar B, A würde eine andere Person verletzen und ruft die Polizei. Die Beamtin P tritt – ohne Vorwarnung – As Wohnungstür auf.

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