Amtsträgereigenschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R ist Leiter der Sportredaktion der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt H. Dort ist er für inhaltliche Gestaltung und Auswahl des Programms zuständig. Von Handballlfunktionär B lässt er sich ein teures Auto schenken, im Gegenzug zeigt H besonders viel Handball.
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Einordnung des Falls
Amtsträgereigenschaft nach § 11 Abs. 1 Nr. 2c StGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R könnte Amtsträger im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 2 c StGB sein und damit tauglicher Täter der Amtsdelikte nach §§ 331 ff. StGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Handelt es sich bei H um eine Behörde (§ 11Abs. 1 Nr. 2 c Alt. 1 StGB)?
Ja, in der Tat!
3. Der Begriff der sonstigen Stelle umfasst öffentlich-rechtlich und privatrechtlich organisierte Stellen (§ 11Abs. 1 Nr. 2 c Alt. 2 StGB).
Ja!
4. Handelt es sich bei H um eine sonstige Stelle (§ 11Abs. 1 Nr. 2 c Alt. 2 StGB)?
Genau, so ist das!
5. Nimmt R für H Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr?
Ja, in der Tat!
6. R ist jedoch nicht bestellt, um Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahzunehmen.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juraluchs
1.12.2023, 12:31:32
Leo Lee
3.12.2023, 11:03:43
Hallo Juraluchs, vielen Dank für dein Feedback! Magst du uns jedoch kurz mitteilen, inwiefern der Text bei Aufagbe zwei nicht zur Frage passt :)? Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo
Daniel
7.12.2023, 12:51:31
GingerCharme
18.2.2024, 14:07:55
Ist leider nach wie vor falsch hinterlegt
lawfox99
19.7.2024, 15:26:48
immer noch
Wysiati
17.9.2024, 09:18:54
@[Leo Lee](213375) könnte man das bitte noch ausbessern?
Leporello
7.10.2024, 22:06:10
Nach wie vor falsch hinterlegt: Angeblich richtige Antwort: H ist eine
BehördeAntwortext: Rundfunkanstalten sind kein Teil der unmittelbaren Staatsverwaltung, sondern als Anstalten des öffentlichen Rechts selbstständige Verwaltungsträger. Sie sind Teil der mittelbaren Staatsverwaltung und als solche keine
Behörde.
Kurzhals
11.11.2024, 15:48:13
Und in einer Antwort stand bzgl. § 11 I Nr. 7 StGB auch "Gerichte (Legislative)", das sollte vielleicht zu "Gerichte (Judikative)" geändert werden.
TubaTheo
24.7.2024, 13:30:13
In der Hoffnung, dass dieser Thread wieder Aufmerksamkeit erfährt, verweise ich auf den anderen Thread. Hier hat sich ein Fehler bei der Frage nach der
Behördeneigenschaft eingeschlichen. Eine Korrektur wäre sehr hilfreich. :)
Burumar🐸
7.8.2024, 16:45:18
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