Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit III: Verletzungen des sachlichen Rechts (Sachrüge)
Strafzumessung - Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens
Strafzumessung - Strafschärfende Berücksichtigung zulässigen Verteidigungsverhaltens
19. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A wird wegen gefährlicher Körperverletzung (§ 223, 224 Abs. 1 StGB) verurteilt. Im Prozess gibt A an, er sei attackiert worden und habe sich nur zur Wehr gesetzt. Das Gericht sieht das als Schutzbehauptung und wertet es strafschärfend, dass A die beiden Opfer der versuchten Körperverletzung verdächtig machen wolle.
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