Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Öffentliches Recht
Grundrechte
Rechtmäßigkeit von Kruzifixen im Eingangsbereich von staatlichen Gebäuden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2023, Az. BVerwG 10 C 5.22)
Rechtmäßigkeit von Kruzifixen im Eingangsbereich von staatlichen Gebäuden (BVerwG, Urt. v. 19.12.2023, Az. BVerwG 10 C 5.22)
17. August 2025
18 Kommentare
4,8 ★ (20.866 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die bayerische Staatsregierung regelt in § 28 der Geschäftsordnung für bayerische Behörden (AGO): „Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns gut sichtbar ein Kreuz anzubringen“. K, eine als Körperschaft des öffentlichen Rechts verfasste Glaubensgemeinschaft, begehrt die Aufhebung des § 28 AGO und die Entfernung der Kreuze.
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