Leistungsverwaltung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) kommt nach einem langen Tag in der Uni nach Hause. In der Post findet L einen BAföG-Bescheid, wonach das Amt für Ausbildungsförderung (A) L den monatlichen Regelsatz von 812 € zahlt.
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Einordnung des Falls
Leistungsverwaltung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Mit dem BAföG-Bescheid greift A in Ls Rechte ein.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Begehrt jemand eine Leistung der Verwaltung, muss er diese in der Regel beantragen. Die Verwaltung prüft dann, ob der Antragstellende einen Anspruch auf die Leistung hat.
Ja, in der Tat!
3. Ist der Anspruch auf eine Leistung der Verwaltung einklagbar?
Ja!
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