Konkurrenz zur Hehlerei
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V hat ein Fahrrad gestohlen. T weiß das. Er kauft das Fahrrad von V an.
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Einordnung des Falls
Konkurrenz zur Hehlerei
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Hehlerei strafbar gemacht, indem er das Fahrrad von T ankaufte (§ 259 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat sich wegen Geldwäsche strafbar gemacht, indem er das Fahrrad von V ankaufte, § 261 StGB.
Ja!
3. T hat gegen mehrere Strafgesetze verstoßen. Deswegen müssen im Gutachten auch die Konkurrenzen geprüft werden.
Genau, so ist das!
4. T hat durch eine Handlung mehrere Strafgesetze verletzt. Liegt in einem solchen Fall immer Tateinheit vor?
Nein, das trifft nicht zu!
5. Im Verhältnis der Geldwäsche zu anderen Anschlussdelikten (§§ 257 - 260a StGB) liegt unstrittig immer Tateinheit vor.
Nein!
Fundstellen
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