Prozessrecht & Klausurtypen
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 26a StPO - Grundfall
Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 26a StPO - Grundfall
12. Juli 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fußballstar J. B. wird angeklagt. Die Verteidigung will einige Beweisanträge stellen. Vorsitzender V rät den Verteidigern, die Anträge nicht zu stellen. Dies könne sich negativ in der Strafzumessung auswirken. Das daraufhin gestellte Ablehnungsgesuch wird unter Mitwirkung des V verworfen, da es „nur zur Verfahrensverschleppung“ diene. J.B. wird verurteilt.
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Einordnung des Falls
Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 26a StPO - Grundfall
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht kann ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verwerfen (§ 26a StPO).
Ja, in der Tat!
2. Das Gesuch ist zu Unrecht verworfen, wenn das Gericht § 26a StPO willkürlich oder unter Missachtung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) anwendet (§ 338 Nr. 3 StPO).
Ja!
3. Hier wollte die Verteidigung von J. B. durch das Ablehnungsgesuch das Verfahren offensichtlich nur verschleppen, sodass V mitwirken durfte (§ 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Ablehnungsgesuch wurde zu Unrecht als unzulässig verworfen, sodass ein Verfahrensverstoß vorliegt.
Ja, in der Tat!
5. Begründet der Verstoß auch einen absoluten Revisionsgrund, sodass vermutet wird, dass das Urteil auf der fehlerhaften Verwerfung des Ablehnungsgesuchs beruht (§ 338 Nr. 3 StPO)?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
fabienchenh
9.4.2024, 17:02:12
Richtig cool, dass ihr so einen aktuellen Fall mit aufgenommen habt!

Hille93
19.12.2024, 16:26:45
Aus den Entscheidungsgründen: "Das Amtsgericht München hat den Angeklagten mit Urteil vom 9. September 2021 der „vorsätzlichen“ Körperverletzung mit Beleidigung
schuldig gesprochen und deswegen gegen ihn eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30.000,00 € verhängt." Fußballer müsste man sein... 😂

vulpes iuris
23.12.2024, 04:09:32
Höchstsatz gem. § 40 Abs. 2 S. 4 StGB. … Oder ist bei diesem Betrag im Fußballprofileben vielleicht doch eher S. 3 einschlägig?
QueerSocialistLawyer
17.2.2025, 08:59:27
welches ist dann die verletzte Verfahrensvorschrift, die im Obersatz oder im Ergebnis mitzitiert wird? 24 II weil ja jemand mitgewirkt hat, bei dem die Besorgnis der Befangenheit besteht? oder 101 GG? oder 26a der falsch angenommen wurde? oder 27, der eigentlich hätte angewendet werden müssen? oder alle Normen in eine Kette schreiben?
sparfüchsin
9.6.2025, 12:03:18
Das Gesetz unterscheidet ja zwischen zulässigem und unzulässigem Ablehnungsantrag. wenn ich es richtig verstehe, darf der Richter, dessen Ablehnung begehrt wird, bei einer Entscheidung nach § 26a Stpo mitwirken bei einer Entscheidung nach § 27 Stpo aber nicht. Aber ob der Antrag zulässig oder unzulässig ist, weiss ich dich im Vorhinein nicht. Das prüfe ich ja gerade. Muss ich dann in der Beratung der Kammer, wenn ich merke „Oh, der Antrag ist zulässig“ den betroffenen Richter rausschicken, damit er nicht mehr mitentscheiden kann?