Referendariat
Die Revisionsklausur im Assessorexamen
Begründetheit II: Verletzungen des Verfahrensrechts (Verfahrensrüge)
Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 26a StPO - Grundfall
Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 26a StPO - Grundfall
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fußballstar J. B. wird angeklagt. Die Verteidigung will einige Beweisanträge stellen. Vorsitzender V rät den Verteidigern, die Anträge nicht zu stellen. Dies könne sich negativ in der Strafzumessung auswirken. Das daraufhin gestellte Ablehnungsgesuch wird unter Mitwirkung des V verworfen, da es „nur zur Verfahrensverschleppung“ diene. J.B. wird verurteilt.
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das Gericht kann ein Ablehnungsgesuch gegen einen Richter unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verwerfen (§ 26a StPO).
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Gesuch ist zu Unrecht verworfen, wenn das Gericht § 26a StPO willkürlich oder unter Missachtung des Rechts auf den gesetzlichen Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) anwendet (§ 338 Nr. 3 StPO).
Ja!
3. Hier wollte die Verteidigung von J. B. durch das Ablehnungsgesuch das Verfahren offensichtlich nur verschleppen, sodass V mitwirken durfte (§ 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO).
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Ablehnungsgesuch wurde zu Unrecht als unzulässig verworfen, sodass ein Verfahrensverstoß vorliegt.
Ja, in der Tat!
5. Begründet der Verstoß auch einen absoluten Revisionsgrund, sodass vermutet wird, dass das Urteil auf der fehlerhaften Verwerfung des Ablehnungsgesuchs beruht (§ 338 Nr. 3 StPO)?
Ja!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
fabienchenh
9.4.2024, 17:02:12
Richtig cool, dass ihr so einen aktuellen Fall mit aufgenommen habt!