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Ablehnung wegen Befangenheit - Grundfall, § 24 StPO
Sachverhalt
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Verwerfung wegen Unzulässigkeit, § 26a StPO - Richter in eigener Sache
A wird vor dem Landgericht angeklagt. As Verteidigerin lehnt Beisitzerin B ab, die in einem anderen Prozess mit derselben Geschädigten mitwirkte. Dort traf das Gericht am Rande auch überflüssige Feststellungen zur hiesigen Tat. Das Gesuch wird verworfen. Dies sei „völlig ungeeignet”, die Befangenheit der B zu begründen.
Ausschluss des Verletzten einer Straftat, § 22 Nr. 1 StPO
K, Mitglied der C-Partei e.V., wird wegen Untreue (§ 266 StGB) verurteilt, da er in offizieller Funktion Parteivermögen veruntreute. K meint, der Vorsitzende V sei vom Prozess kraft Gesetzes ausgeschlossen, da auch er Mitglied der C-Partei und damit Verletzter sei.