Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Hehlerei (§ 259 StGB)
Objektiver Tatbestand: Rückveräußerung an die durch Vortat verletzte Person
Objektiver Tatbestand: Rückveräußerung an die durch Vortat verletzte Person
19. Juli 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G hat Us Gartenmöbel gestohlen. Seine eingeweihte Freundin F bietet sie U, der nun auf der Suche nach neuen Gartenmöbeln ist, für €500 an. U ist erfreut über den guten Preis und kauft F die Möbel ab. U erkennt nicht, dass es seine eigenen Möbel sind.
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