Strafrecht

BT 7: Nachtatdelikte u.a.

Hehlerei (§ 259 StGB)

Einvernehmliches Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler 2

Einvernehmliches Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler 2

21. August 2025

6 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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H gibt vor, der T beim Absatz der Uhr zu helfen, indem er zusagt, sie nach Vorgaben der T an die gutgläubige O zu verkaufen. Nach der Veräußerung übergibt H das erhaltene Geld aber nicht an T. Er behält den Erlös, wie von vornherein beabsichtigt.

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