Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Hehlerei (§ 259 StGB)
Einvernehmliches Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler 2
Einvernehmliches Zusammenwirken zwischen Vortäter und Hehler 2
21. August 2025
6 Kommentare
4,9 ★ (5.575 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H gibt vor, der T beim Absatz der Uhr zu helfen, indem er zusagt, sie nach Vorgaben der T an die gutgläubige O zu verkaufen. Nach der Veräußerung übergibt H das erhaltene Geld aber nicht an T. Er behält den Erlös, wie von vornherein beabsichtigt.
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