Antragsberechtigung (§§ 77, 77a StGB)
30. August 2025
2 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der stadtbekannte Querulant Q verbreitet in seiner eigenen Zeitung „Schwurbler Wochenschau” wahrheitswidrig, dass der städtische verbeamtete Sachbearbeiter S korrupt sei. Bürgermeisterin B ist empört und möchte Strafantrag wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) stellen.
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