Fälle & Rechtsprechung
Definitionen
Prüfungsschemata
Strafrecht > Strafprozessrecht
Übergang des Antragsrechts auf Erben
M war mit F verheiratet. Inzwischen sind sie geschieden. S ist die Mutter der F. Eines Tages stiehlt M der S eine wertvolle geerbte Brosche. Als S dies bemerkt, stirbt sie vor Schock an einem Herzinfarkt.
Fristbeginn – Kenntnis des Antragsberechtigten
Am 14.06. entwendet B das Kfz der O. Er hinterlässt eine Notiz, nach der er nur eine „Spritztour“ machen wolle. O findet die Notiz noch am selben Tag. Wie zuvor geplant, gibt B das Kfz am 21.06. zurück. Nach reiflicher Überlegung stellt O am 15.09. Strafantrag gegen B.
Strafantrag - Antragsfrist
Bs Schwester S stiehlt ihm am 20.03. ein wertvolles Sammlerstück aus Bs Wohnung. B erfährt dies noch am selben Tag, möchte die Sache aber mit ihr selbst klären. Als B und S sich drei Monate später heftig streiten, geht B doch zur Polizei und stellt am 21.06. Strafantrag.
Antragsberechtigung (§§ 77, 77a StGB)
Der stadtbekannte Querulant Q verbreitet in seiner eigenen Zeitung „Schwurbler Wochenschau” wahrheitswidrig, dass der städtische verbeamtete Sachbearbeiter S korrupt sei. Bürgermeisterin B ist empört und möchte Strafantrag wegen übler Nachrede (§ 186 StGB) stellen.
Inhalt und Form des Strafantrags
B wird erwischt, als er auf Gs Grundstück wildpinkelt. G ruft bei der Polizei an und fordert, dass der B hierfür „bekommen solle, was er verdiene”. Polizist P, der den G kennt, lässt sich von G noch seine Ausweisnummer diktieren und nimmt alles zu Protokoll.
Antragsberechtigung
A arbeitet im home office. Dabei beobachtet sie, wie die Schwester S der Nachbarin O bei O einbricht und deren neue KitchenAid stiehlt. A schreibt der Polizei und berichtet die Details dieses Wohnungseinbruchdiebstahls.
Form und Inhalt 1
Eigentümerin E schreibt an die zuständige Polizeiinspektion: „Letzte Nacht ist die Obdachlose O in mein umzäuntes Grundstück eingedrungen, hat die Stalltür geöffnet und einen 5€-Eimer mitgenommen. Das Ding kann sie ruhig behalten, dafür ist keine Strafe nötig. Sie muss aber eine Quittung dafür bekommen, dass sie einfach meinen Stall betritt.“
Erfordernis eines Strafantrags bei absoluten Antragsdelikten
T beleidigt seinen Nachbarn N seit Monaten aufs Übelste. Irgendwann reicht es N. Er verlangt bei der Polizei die Einleitung eines Strafverfahrens gegen T.
Strafantrag / besonderes öffentliches Interesse bei relativen Antragsdelikten
Content Note: Dieser Fall enthält einen rassistischen Übergriff. T überzieht O mit rassistischen Beleidigungen, schlägt ihm heftig ins Gesicht (§ 223 Abs. 1 StGB) und sagt ihm, er solle wieder „dorthin abhauen”, wo er herkomme. O will keine Strafverfolgung des T, sondern die Sache „selbst klären“. Staatsanwalt S aber will T belangen.