Strafrecht
Strafprozessrecht
Strafantrag
Strafantrag / besonderes öffentliches Interesse bei relativen Antragsdelikten
Strafantrag / besonderes öffentliches Interesse bei relativen Antragsdelikten
4. April 2025
8 Kommentare
4,7 ★ (17.843 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Content Note: Dieser Fall enthält einen rassistischen Übergriff.
T überzieht O mit rassistischen Beleidigungen, schlägt ihm heftig ins Gesicht (§ 223 Abs. 1 StGB) und sagt ihm, er solle wieder „dorthin abhauen”, wo er herkomme. O will keine Strafverfolgung des T, sondern die Sache „selbst klären“. Staatsanwalt S aber will T belangen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Strafantrag / besonderes öffentliches Interesse bei relativen Antragsdelikten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB) ist ein absolutes Antragsdelikt (§ 230 Abs. 1 S. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. O ist Verletzter einer Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und damit strafantragsberechtigt (§ 77 Abs. 1 StGB). Hat O Strafantrag gestellt?(
Nein!
3. Da O keinen Strafantrag gestellt hat, muss S das Verfahren in jedem Fall einstellen.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Ob ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung vorliegt, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Genau, so ist das!
5. Handelte der T bei der Körperverletzung aus rassistischen Beweggründen, kann dies ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung begründen (Nr. 234 RiStBV).
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!