Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Klage auf unmögliche Leistung
Klage auf unmögliche Leistung
11. April 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K verlangt klageweise Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) einer einzigartigen Kuckucksuhr, die B ihm verkauft hat. B behauptet, er habe die Uhr zwischenzeitlich auf dem Flohmarkt an einen Unbekannten veräußert. Als K dies mit Nichtwissen bestreitet (§ 138 Abs. 4 ZPO), bietet B jedoch keinen Beweis an.
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Einordnung des Falls
Klage auf unmögliche Leistung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wenn der Vortrag des B stimmt, ist der Anspruch des K aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB unmöglich und die Klage als unbegründet abzuweisen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K trägt die Beweislast dafür, dass sein Anspruch aus § 433 Abs. 1 S. 1 BGB erfüllt werden kann.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Bei der Unmöglichkeit der Leistung handelt es sich um eine sog. doppelt relevante Tatsache.
Ja!
4. Eine Klage, die auf eine unbestritten unmögliche Leistung gerichtet ist, ist zulässig, aber unbegründet.
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Wenn der Kläger den vom Beklagten erhobenen Einwand der Unmöglichkeit der Leistung bestreitet, wird das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis des Klägers unterstellt.
Ja, in der Tat!
6. Die Klage des K ist zulässig und begründet.
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Marius
27.2.2025, 09:39:07
Wenn in der Klausur eine doppelt relevante Tatsache vorkommt (die bestritten ist), erwähne ich dann beim Rechtsschutzbewusstsein, dass dieses angenommen wird, oder schreibe ich dazu nichts? :)

daniel_lagemann
3.3.2025, 11:09:44
Habe ich mich auch gefragt. Würde es, glaube ich, einmal im
Rechtsschutzbedürfniserwähnen, damit der Prüfer sieht, dass du auf das "Problem" der doppelt relevanten Tatsache gestoßen bist und dann aber für zulässig erklären und nochmals in der Begründetheit ausführlich ansprechen. Für einen Hinweis von Jurafuchs wäre ich aber auch dankbar. :)