Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
"Echte" Schenkungen unter Eheleuten
"Echte" Schenkungen unter Eheleuten
4. Juli 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Fred und Wilma sind verheiratet. Da Freds Vorstellungen der Ehe in der Steinzeit stecken geblieben sind, reicht Wilma die Scheidung ein. Wilma fragt sich, inwieweit die gegenseitigen großzügigen Geburtstagsgeschenke beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
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Einordnung des Falls
"Echte" Schenkungen unter Eheleuten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 1374 Abs. 2 BGB rechnet grundsätzlich Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhält, dem Anfangsvermögen des empfangenden Ehegatten zu.
Genau, so ist das!
2. Bei Zuwendungen unter Eheleuten differenziert die Rechtsprechung zwischen ehebedingten Zuwendungen und echten Schenkungen.
Ja, in der Tat!
3. Sind die Geburtstagsgeschenke „echte“ Schenkungen i.S.d. §§ 516ff. BGB?
Ja!
4. Dem Sinn und Zweck des § 1374 Abs. 2 BGB nach sind allerdings nur Schenkungen erfasst, die der Ehegatte von Dritten erhält.
Genau, so ist das!
5. Der Wert der Schenkungen bleibt somit bei Wilma und Fred unberücksichtigt.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Deno
30.5.2025, 13:13:10
„Zudem hat der leistende Ehegatte gerade etwas zu dem Erwerb der Zuwendung beigetragen.“ Was genau soll dieses Argument bedeuten? Müsste es in diesen Kontext nicht heißen, dass der beschenkte Ehegatte etwas beigetragen hat?