Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
"Echte" Schenkungen unter Eheleuten
"Echte" Schenkungen unter Eheleuten
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Fred und Wilma sind verheiratet. Da Freds Vorstellungen der Ehe in der Steinzeit stecken geblieben sind, reicht Wilma die Scheidung ein. Wilma fragt sich, inwieweit die gegenseitigen großzügigen Geburtstagsgeschenke beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
"Echte" Schenkungen unter Eheleuten
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. § 1374 Abs. 2 BGB rechnet grundsätzlich Schenkungen, die ein Ehegatte während der Ehe erhält, dem Anfangsvermögen des empfangenden Ehegatten zu.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Zuwendungen unter Eheleuten differenziert die Rechtsprechung zwischen ehebedingten Zuwendungen und echten Schenkungen.
Ja, in der Tat!
3. Sind die Geburtstagsgeschenke „echte“ Schenkungen i.S.d. §§ 516ff. BGB?
Ja!
4. Dem Sinn und Zweck des § 1374 Abs. 1 BGB nach sind allerdings nur Schenkungen erfasst, die der Ehegatte von Dritten erhält.
Genau, so ist das!
5. Der Wert der Schenkungen bleibt somit bei Wilma und Fred unberücksichtigt.
Nein, das trifft nicht zu!
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