Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Zugewinnausgleich und andere Vermögensausgleichsansprüche
Privilegierung von ehebedingten Zuwendungen?
Privilegierung von ehebedingten Zuwendungen?
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Hänsel (H) und Gretel (G) sind verheiratet. Sie kaufen sich zusammen ein Haus, um dort gemeinsam zu leben. Beide sind Miteigentümer und schulden gemeinsam den Kaufpreis. Da nur G arbeitet, zahlt sie ihn aber allein. Als es später zur Scheidung kommt, verlangt G deshalb, dass H ihr seinen Anteil am Haus überträgt.
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Einordnung des Falls
Privilegierung von ehebedingten Zuwendungen?
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. G hat allein den Kaufpreis für das Haus bezahlt, H ist aber trotzdem Miteigentümer geworden. Handelt es sich hierbei um eine echte Schenkung der G an H (§ 516 BGB)?
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Kann G die Zuwendung wegen groben Undanks nach § 530 Abs. 1 BGB widerrufen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Wird der zugewendete Miteigentumsanteil Hs Anfangsvermögen zugerechnet (§ 1374 Abs. 2 BGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Regina
17.10.2024, 21:04:45
Wird G somit das ganze Haus zum Endvermögen zugerechnet? Ich hätte gedacht, dass ein Teil H und ein Teil G zugerechnet wird.