Öffentliches Recht
VwGO
Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)
Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO - Zulässigkeit (Einstieg)
Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO - Zulässigkeit (Einstieg)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Lawra (L) weiß, dass sie auch bei der Prüfung des einstweiligen Rechtsschutzes nach §§ 80, 80a VwGO zwischen der Zulässigkeit und der Begründetheit eines Antrags unterscheiden muss. L fragt sich, was sie im Rahmen der Zulässigkeit alles prüfen muss.
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Einordnung des Falls
Vorläufiger Rechtsschutz nach §§ 80, 80a VwGO - Zulässigkeit (Einstieg)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wie immer muss L zunächst die Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs prüfen.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Nach der Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs kann L direkt zur Antragsbefugnis kommen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Es gibt für jede Antragsart nach §§ 80, 80a VwGO komplett unterschiedliche Zulässigkeitsvoraussetzungen.
Nein!
4. Hat L die statthafte Antragsart geprüft, sollte sie als nächstes die Antragsbefugnis ansprechen.
Genau, so ist das!
5. Nach der Prüfung der Antragsbefugnis ist L fertig mit der Zulässigkeit.
Nein, das trifft nicht zu!
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