Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Scheidung und Scheidungsfolgen
Zerrüttungsvermutung (§ 1566 BGB)
Zerrüttungsvermutung (§ 1566 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Charlotte (C) und Martha (M) sind seit fünf Jahren verheiratet. Als C sich Hals über Kopf auf einer Konferenz in F verliebt, zieht sie aus der gemeinsamen Wohnung in Leipzig aus, um zu F nach Freiburg zu ziehen. Zwei Jahre später beantragt sie die Scheidung.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zerrüttungsvermutung (§ 1566 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Scheidungsantrag hat nur Erfolg, wenn die Ehe gescheitert ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch ohne Ms Zustimmung wird bereits nach einjähriger Trennung unwiderleglich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Sofern ein Ehepartner seine Zustimmung verweigert, ist eine Scheidung also immer frühestens nach drei Jahren möglich.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Fabian22
27.9.2024, 10:03:08
Hi, im Maßstab von Frage 2 fehlt bei "B" bei "BGB". In der Folge fehlt auch die Verlinkung der Norm an dieser Stelle.
Linne_Karlotta_
7.10.2024, 11:37:47
Hallo Fabian22, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team