Zivilrechtliche Nebengebiete
Familienrecht
Scheidung und Scheidungsfolgen
Zerrüttungsvermutung (§ 1566 BGB)
Zerrüttungsvermutung (§ 1566 BGB)
4. April 2025
6 Kommentare
4,7 ★ (4.816 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Charlotte (C) und Martha (M) sind seit fünf Jahren verheiratet. Als C sich Hals über Kopf auf einer Konferenz in F verliebt, zieht sie aus der gemeinsamen Wohnung in Leipzig aus, um zu F nach Freiburg zu ziehen. Zwei Jahre später beantragt sie die Scheidung.
Diesen Fall lösen 68,6 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zerrüttungsvermutung (§ 1566 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Scheidungsantrag hat nur Erfolg, wenn die Ehe gescheitert ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Auch ohne Ms Zustimmung wird bereits nach einjähriger Trennung unwiderleglich vermutet, dass die Ehe gescheitert ist (§ 1566 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Sofern ein Ehepartner seine Zustimmung verweigert, ist eine Scheidung also immer frühestens nach drei Jahren möglich.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!