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Fälschung technischer Aufzeichnung - Tathandlung (störende Einwirkung?)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Tatobjekt: Technische Aufzeichnung
Gebrauchtwagenhändler T ist kaufmännisch äußerst geschickt. Um einen höheren Kaufpreis zu erzielen, dreht er den Kilometerzähler eines BMWs von 300.000 auf 150.000 Kilometer zurück und verkauft diesen an den nichts ahnenden O.
Einstiegsfall: Fälschung beweiserheblicher Daten
Der wachsende Versandhandel führt dazu, dass Kurierfahrerin T immer mehr Pakete pro Tag ausliefern muss. Um Zeit zu sparen, klingelt T nicht bei K, um seinen bestellten Fernseher auszuliefern, sondern unterzeichnet selbst mit dem Namen des K auf dem elektronischen Lesegerät und fährt davon.