Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)
Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)
7. April 2025
5 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K wurde von B auf Zahlung von €1.500 verklagt. Da K im schriftlichen Vorverfahren seine Verteidigungsbereitschaft nicht anzeigt, ergeht gegen K Versäumnisurteil. Dieses wird K aber nicht zugestellt. Gegen die dennoch von B betriebene Zwangsvollstreckung möchte K daher gerichtlich vorgehen.
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Einordnung des Falls
Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Urteile sind grundsätzlich erst dann wirksam, wenn sie verkündet und zugestellt wurden.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ist erst ab Zustellung wirksam.
Ja!
3. Ist zur Abwehr der Zwangsvollstreckung hier eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 Abs. 1 ZPO) statthaft?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Gericht, das das Versäumnisurteil erlassen hat, ist auch für Ks Titelgegenklage zuständig.
Ja, in der Tat!
5. Ist die Klage begründet?
Ja!
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