Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)
Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K wurde von B auf Zahlung von €1.500 verklagt. Da K im schriftlichen Vorverfahren seine Verteidigungsbereitschaft nicht anzeigt, ergeht gegen K Versäumnisurteil. Dieses wird K aber nicht zugestellt. Gegen die dennoch von B betriebene Zwangsvollstreckung möchte K daher gerichtlich vorgehen.
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Einordnung des Falls
Formelle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – fehlende Zustellung eines Versäumnisurteils (§ 310 Abs. 3 ZPO)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Urteile sind grundsätzlich erst dann wirksam, wenn sie verkündet und zugestellt wurden.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ein Versäumnisurteil im schriftlichen Vorverfahren ist erst ab Zustellung wirksam.
Ja!
3. Ist zur Abwehr der Zwangsvollstreckung hier eine Vollstreckungsabwehrklage (§ 767 Abs. 1 ZPO) statthaft?
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Das Gericht, das das Versäumnisurteil erlassen hat, ist auch für Ks Titelgegenklage zuständig.
Ja, in der Tat!
5. Ist die Klage begründet?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Deku
23.8.2024, 11:25:21
Laut Thomas/Putzo: Klauselerinnerung nach § 732 ZPO müsste hier statthaft sein. Titelgegenklage ist statthaft bei materiell-rechtlichen Einwendungen gegen den Titel selbst. Klauselerinnerung bei Einwendungen formeller Art wie mangelnde Verkündung bzw Zustellung, die beim VU (im schriftlichen Vorverfahren) die Verkündung ersetzt, §
310 III ZPO. Maßgeblich für die Existenz d. VU ist die letzte Zustellung. Th/P § 732 Rn. 1 u. 7 sowie
NitschPotato
15.10.2024, 17:51:13
Habe mich auch bereits gefragt, weshalb hier keine Klauselerinnerung statthaft sein sollte. Zumindest im T/P ist es m.E. recht eindeutig formuliert. Wäre super, wenn das jemand aufklären könnte 👍🏻