Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G und S schließen einen Wohnraummietvertrag. In Bezug auf den zukünftigen Herausgabeanspruch (§ 546 Abs. 1 BGB) unterwirft sich S durch notarielle Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Nach Mietende betreibt G die Zwangsvollstreckung. S hält die Unterwerfungserklärung für unwirksam.
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Einordnung des Falls
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist für die Prüfung der Wirksamkeit der Unterwerfungserklärung die Titelgegenklage statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO analog)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für eine Titelgegenklage ergibt sich vorliegend aus § 767 Abs. 1 ZPO analog.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat S hinsichtlich der Titelgegenklage das notwendige Rechtsschutzbedürfnis?
Ja!
4. Ist die Titelgegenklage begründet?
Genau, so ist das!
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