ZR: Prozessrecht & Klausurtypen
Die Klausur im Zwangsvollstreckungsrecht
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
30. Oktober 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (10.711 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G und S schließen einen Wohnraummietvertrag. In Bezug auf den zukünftigen Herausgabeanspruch (§ 546 Abs. 1 BGB) unterwirft sich S durch notarielle Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Nach Mietende betreibt G die Zwangsvollstreckung. S hält die Unterwerfungserklärung für unwirksam.
Diesen Fall lösen 74,8 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist für die Prüfung der Wirksamkeit der Unterwerfungserklärung die Titelgegenklage statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO analog)?
Genau, so ist das!
2. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für eine Titelgegenklage ergibt sich vorliegend aus § 767 Abs. 1 ZPO analog.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat S hinsichtlich der Titelgegenklage das notwendige Rechtsschutzbedürfnis?
Ja!
4. Ist die Titelgegenklage begründet?
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Lorenz
26.3.2025, 15:57:27
Zum Verständnis: Der Gesetzgeber wollte also nicht, dass der Mieterschutz im BGB durch die Unterwerfung zu Beginn der Mietzeit untergraben wird?
Foxxy
9.9.2025, 12:49:00
Genau, das hast du richtig verstanden! Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass der besondere Mieterschutz bei Wohnraummiete (§§ 549 ff. BGB) durch eine Unterwerfungserklärung zu Beginn des Mietverhältnisses umgangen wird. Würde man das zulassen, könnte der Vermieter schon vorab einen Vollstreckungstitel über die Wohnungsräumung bekommen – unabhängig davon, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung überhaupt vorliegen. Der Schutz des Mieters vor willkürlicher Räumung soll also erhalten bleiben. Deswegen ist so eine Unterwerfungserklärung in Bezug auf den Herausgabeanspruch bei Wohnraum unwirksam.
Tim Gottschalk
9.9.2025, 12:49:28
Hallo @[Lorenz](211175), ich kann mich Foxxy hier nur anschließen. Genau so wie ihr es sagt, ist es. Liebe Grüße Tim - für das Jurafuchs-Team
