Referendariat: Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
19. Februar 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
G und S schließen einen Wohnraummietvertrag. In Bezug auf den zukünftigen Herausgabeanspruch (§ 546 Abs. 1 BGB) unterwirft sich S durch notarielle Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Nach Mietende betreibt G die Zwangsvollstreckung. S hält die Unterwerfungserklärung für unwirksam.
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Einordnung des Falls
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist für die Prüfung der Wirksamkeit der Unterwerfungserklärung die Titelgegenklage statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO analog)?
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für eine Titelgegenklage ergibt sich vorliegend aus § 767 Abs. 1 ZPO analog.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Hat S hinsichtlich der Titelgegenklage das notwendige Rechtsschutzbedürfnis?
Ja!
4. Ist die Titelgegenklage begründet?
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Faby
16.1.2025, 19:17:41
Nach der letzten Frage wird in der Lösung (Box „Subsumtion“) „B“ statt „G“ genannt. Im Fall gibt es ja keinen „B“ :)

Linne_Karlotta_
17.1.2025, 16:57:07
Hallo Faby, vielen Dank für Deinen Hinweis! Wir haben den Fehler auf unsere Liste gesetzt und werden ihn im nächsten Korrekturgang beheben. Deine Aufmerksamkeit hilft uns, die Qualität unserer Inhalte hochzuhalten. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald wir den Fehler behoben haben. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team