Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Zwischenfeststellungswiderklage
Zwischenfeststellungswiderklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kläger K verklagt Mandant M auf Herausgabe eines Pkw aus § 985 BGB. M trägt vor, dass nicht K, sondern er Eigentümer des Pkw ist. M will zudem verhindern, dass künftig - sollte K weiterhin Ansprüche aus dem behaupteten Eigentum einklagen - andere Gerichte divergierend entscheiden.
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Einordnung des Falls
Zwischenfeststellungswiderklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Entsprechend dem Mandantenbegehren reicht es aus, allein Klageabweisung zu beantragen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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2. A wird M daher zudem raten, eine Zwischenfeststellungswiderklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) gerichtet auf Feststellung des Eigentums des M zu erheben.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
frausummer
16.7.2024, 14:12:18
Weshalb funktioniert neben dem Antrag auf Klageabweisung nicht ein weiterer Antrag auf Feststellung des Eigentums?
Nocebo
23.7.2024, 15:24:54
Das ist exakt das, was die
Zwischenfeststellungswiderklageist :) Du kannst als Beklagter ansonsten keinen eigenen Feststellungsantrag stellen, das ist nur über eine Widerklage möglich.
Berlin957
23.8.2024, 09:14:01
Weiß jemand warum es eine Zwischen- und keine normale FK ist?
Lorenz
29.9.2024, 12:20:21
Nehme an, da die eigentliche Klage auf 985 BGB gerichtet ist und das Eigentum dort nur eine Vss. ist. Diese Vss. zu Fall zu bringen reicht dem Beklagten ja. Ob der Kläger danach noch weitermachen sollte? Eher nicht. Demnach würde der Kläger diesbezüglich auch eine Zwischenfeststellungsklage erheben. Der Beklagte folglich eine
Zwischenfeststellungswiderklage.