Referendariat
Die zivilrechtliche Anwaltsklausur
Die Anwaltsklausur aus Beklagtensicht (Typ 2)
Zwischenfeststellungswiderklage
Zwischenfeststellungswiderklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kläger K verklagt Mandant M auf Herausgabe eines Pkw aus § 985 BGB. M trägt vor, dass nicht K, sondern er Eigentümer des Pkw ist. M will zudem verhindern, dass künftig - sollte K weiterhin Ansprüche aus dem behaupteten Eigentum einklagen - andere Gerichte divergierend entscheiden.
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Einordnung des Falls
Zwischenfeststellungswiderklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Entsprechend dem Mandantenbegehren reicht es aus, allein Klageabweisung zu beantragen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. A wird M daher zudem raten, eine Zwischenfeststellungswiderklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) gerichtet auf Feststellung des Eigentums des M zu erheben.
Ja, in der Tat!
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