Streitverkündung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kläger K (Käufer) verklagt Mandant M (Verkäufer) auf Schadensersatz wegen Mängeln an der Kaufsache. M hatte die Kaufsache von Lieferant L geliefert bekommen und könnte bei diesem für Schadensersatzansprüche gegenüber K Regress nehmen (§ 445a BGB).
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Gibt es eine Möglichkeit, dass das Ergebnis eines Rechtsstreits auch für Dritte bindend ist?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Ist der mögliche Regressanspruch als materiell-rechtlicher Anspruch dann im Hauptgutachten zu prüfen?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Da M hier im Fall einer für ihn ungünstigen Entscheidung Regress beim Lieferanten L nehmen kann, ist es sinnvoll, dem L den Streit zu verkünden.
Ja, in der Tat!
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