Negative Feststellungsklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A schließt mit Unternehmer U einen Kaufvertrag mit Ratenzahlungsvereinbarung. A widerruft dann den Vertrag wirksam. U verlangt dennoch die erste Rate. A möchte gerichtlich feststellen lassen, dass sie U aus dem Vertrag nichts schuldet.
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Einordnung des Falls
Negative Feststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Feststellungsklage der A zielt darauf ab, das Nichtbestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen (§ 256 Abs. 1 ZPO). Es genügt der Klageantrag, dass A dem U „nichts schuldet“.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stattdessen wäre zum Beispiel der folgende Klageantrag zulässig: „…festzustellen, dass die Klägerin dem Beklagten aus dem Kaufvertrag über (…) vom (…) nicht zur Leistung verpflichtet ist“.
Genau, so ist das!
3. Ein rechtliches Interesse an der Feststellung ist dann gegeben, wenn U sich eines Anspruchs „berühmt“.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Henry Vetter
16.3.2021, 14:13:47
Welchen Vorteil hat die A von einer
Feststellungsklageim Gegensatz zur Klageerwiderung einer entsprechenden
Leistungsklagedes U?
Eigentum verpflichtet 🏔️
16.3.2021, 18:33:03
Hallo Henry, gute Frage. Der U hat ja noch gar keine
Leistungsklageeingereicht. Jetzt kann A natürlich dennoch ein Interesse haben, festgestellt zu wissen, dass U keinen Anspruch gegen sie hat, wenn er sich fortlaufend berühmt einen Anspruch gegen sie zu haben ohne klageweise gegen A vorzugehen. Falls nach Erhebung der negativen
Feststellungsklageder A der U aber
Leistungsklageerhebt, fehlt der
Feststellungsklagedas Rechtsschutzbedürfnis, sodass hinsichtlich dieser die Erledigung (§ 91a ZPO) erklärt werden sollte, da sie sonst durch
Prozessurteilals unzulässig abgewiesen wird.
Henry Vetter
17.3.2021, 08:52:32
Vielen Dank für die schnelle Antwort! 👍
Isabell
6.3.2022, 15:54:07
Würde ich nicht mit dem Antrag unterstellen, dass der Vertrag noch besteht? Ich hätte jetzt die Feststellung des Widerrufs und der daraus resultierenden Nichtschuld beantragt 🤔 Dass ihr diese Formulierungsfragen mitaufnehmt ist große Klasse. In meiner AG wurden die nämlich nie geübt oder besprochen.
Victor
7.3.2022, 08:05:55
Der Antrag an sich zielt doch nur darauf ab, dass keinerlei
Leistungspflichtbesteht. Der Grund ist egal. Zudem ist der ursprüngliche Vertragsschluss ja unstreitig.
Lukas_Mengestu
14.3.2022, 15:43:34
Hallo Isabell, in der Tat hatten auch die Kläger im vorliegenden Fall zunächst beantragt, festzustellen, dass der Darlehensvertrag "wirksam widerrufen" worden sei. Den Antrag mussten sie indes umstellen, da die bloße Klärung einer Vorfrage (dem Widerruf des Darlehensvertrages) letztlich nicht über die
Feststellungsklagegeklärt werden kann. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team