Feststellungsklage 3 - Zwischenfeststellungsklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verpachtet ein Gasthaus an B. Als B in Zahlungsverzug gerät, erhebt K Leistungsklage. B behauptet, sie hätten für die ersten Monate einen niedrigeren Pachtzins vereinbart. K will feststellen lassen, dass der Pachtzins wie von ihm behauptet €1.000 monatlich beträgt.
Einordnung des Falls
Feststellungsklage 3 - Zwischenfeststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Feststellungsklage des K zielt darauf ab, das Bestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen (§ 256 Abs. 1 ZPO).
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Genau, so ist das!
2. Die von K erhobene Feststellungsklage ist gegenüber der rechtshängigen Leistungsklage subsidiär.
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Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) erfordert wie die Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) ein besonderes Feststellungsinteresse.
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Nein!
4. Die Zwischenfeststellungsklage des K ist vorgreiflich.
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Genau, so ist das!
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chr!st0ph
13.5.2022, 15:29:36
Ich fand den Hinweis auf "die ersten Monate" verwirrend, denn wenn B den Einwand nur auf diese bezieht, besteht gerade keine Unsicherheit in Bezug auf die Zukunft

Lukas_Mengestu
16.5.2022, 14:22:16
Hallo chr!st0ph, vielen Dank für den Hinweis. Hier wurde der Einwand bewusst im Vagen gehalten. Denn in der Tat könnte sich die Abrede "ersten Monate" hier bereits auf einen vergangenen Zeitraum beziehen, er könnte aber auch noch in die Zukunft hineinragen. Es ist ja gerade nicht klar, wie lange "erste Monate" zu verstehen ist. Aus diesem Grund kann hier die Zwischenfeststellungsklage Klärungsbedarf bieten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team