Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Feststellungsklage, § 256 ZPO
Feststellungsklage 3 - Zwischenfeststellungsklage
Feststellungsklage 3 - Zwischenfeststellungsklage
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verpachtet ein Gasthaus an B. Als B in Zahlungsverzug gerät, erhebt K Leistungsklage. B behauptet, sie hätten für die ersten Monate einen niedrigeren Pachtzins vereinbart. K will feststellen lassen, dass der Pachtzins wie von ihm behauptet €1.000 monatlich beträgt.
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Einordnung des Falls
Feststellungsklage 3 - Zwischenfeststellungsklage
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Feststellungsklage des K zielt darauf ab, das Bestehen eines Rechtsverhältnisses festzustellen (§ 256 Abs. 1 ZPO).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die von K erhobene Feststellungsklage ist gegenüber der rechtshängigen Leistungsklage subsidiär.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Zwischenfeststellungsklage (§ 256 Abs. 2 ZPO) erfordert wie die Feststellungsklage (§ 256 Abs. 1 ZPO) ein besonderes Feststellungsinteresse.
Nein!
4. Die Zwischenfeststellungsklage des K ist vorgreiflich.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.