Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Abwandlung § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB
Abwandlung § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Nimrod (N) will auf seinem Außenbereichsgrundstück einen 207m großen Turm bauen, um sein Grundstück besser betrachten zu können. Der Flächennutzungsplan für das Gebiet enthält eine Höhenbegrenzung von 100m.
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Einordnung des Falls
Abwandlung § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 BauGB.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Ns Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Ns Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans und ist damit unzulässig.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
2.3.2024, 15:09:07
Im Sachverhalt steckt (vielleicht unbeabsichtigt) noch die erwähnenswerte Subsumtion, dass der Aussichtsturm zur Begutachtung des eigenen Grundstücks durchaus unter den besonderen Zweck i.S.d. § 35 I Nr. 4 Var. 3 BauGB fällt. Man fliegt dann beim "Soll"-Merkmal raus, da der Turm nicht der Allgemeinheit dienen soll. Eine Ergänzung in der Musterlösung wäre als Erinnerungsstütze schön.