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Schranken des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG - Kunstfreiheit und Strafrecht
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Rechtfertigung Art. 5 Abs. 3 GG
Der 1933 emigrierte Schriftsteller K schildert in seinem Roman „Mephisto“ Aufstieg und Karriere des opportunistischen Schauspielers Hendrik Höfgens (H) in Nazideutschland. Vorlage war der echte Schauspieler Gustaf Gründgens (G), den K kannte. Dessen Alleinerbe erwirkt ein Verbot gegen Verleger V, „Mephisto“ zu veröffentlichen
Schmähkritik (Strauß-Karikatur)
In einem Satiremagazin veröffentlicht K eine Karikatur des Kanzlerkandidaten S der C-Partei. Diese stellt S ehrverletzend als sich sexuell betätigendes Schwein dar. K wird daraufhin wegen Beleidigung verurteilt. Das Gericht wägt dabei nicht mit der Kunstfreiheit ab.