Öffentliches Recht
Grundrechte
Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 1 GG)
Schranken des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG - Kunstfreiheit und Strafrecht
Schranken des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG - Kunstfreiheit und Strafrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B hat ein antimilitaristisches Buchcover entworfen. Darauf setzt B Fotografien zu einer Collage zusammen, auf welcher unter anderem ein Soldat zu sehen ist, der auf eine Bundesflagge uriniert. B wird daraufhin wegen Verunglimpfung einer Bundesflagge (§ 90a Abs. 1 Nr. 2 StGB) verurteilt.
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Einordnung des Falls
Schranken des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG - Kunstfreiheit und Strafrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bs Buchcover ist „Kunst“ i.S.d. Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Stellt die strafrechtliche Verurteilung einen Eingriff in Bs Kunstfreiheit dar?
Ja!
3. Da die Kunstfreiheit schrankenlos gewährt wird, liegt in einer strafrechtlichen Verurteilung stets eine Verletzung der Kunstfreiheit.
Nein, das ist nicht der Fall!
4. Genießt die Bundesflagge verfassungsrechtlichen Schutz?
Ja, in der Tat!
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