Strafrecht
BT 7: Nachtatdelikte u.a.
Strafvereitelung (§ 258 StGB)
Bereits tatbestandlicher Ausschluss bei reiner Selbstbegünstigung
Bereits tatbestandlicher Ausschluss bei reiner Selbstbegünstigung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gebrauchtwagenhändler T hat mehrere Käufer betrogen (§ 263 Abs. 1 StGB). Als die Polizei ihm auf die Schliche zu kommen droht, vernichtet er alle physischen Beweise. Aus diesem Grund kann er nicht verurteilt werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bereits tatbestandlicher Ausschluss bei reiner Selbstbegünstigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den Tatbestand des § 258 Abs. 1 StGB rechtswidrig und schuldhaft erfüllt, sodass der persönliche Strafausschließungsgrund des § 258 Abs. 5 StGB zu prüfen ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
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