Inbrandsetzen fremder Warenlager
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
E ist Eigentümer eines Lagergebäude, in dem er Material seines Industriebetriebes lagert. Unter dem Vordach lagern Paletten und leere Boxen. T zündet eine Palette an, wobei er billigend in Kauf nimmt, dass das Feuer auf weiteres Material und das Gebäude übergreift. So kommt es und das gesamte Gebäude brennt nieder.
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Einordnung des Falls
Inbrandsetzen fremder Warenlager
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T könnte sich wegen Brandstiftung strafbar gemacht haben, indem er die Paletten anzündete (§ 306 Abs. 1 StGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es Lager ist für T fremd.
Genau, so ist das!
3. Es Lager ist ein Gebäude und eine Betriebsstätte (§ 306 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB).
Ja, in der Tat!
4. Es Lager ist zudem ein Warenlager im Sinne des § 306 Abs. 1 Nr. 3 StGB.
Nein!
5. Es fehlt an einer tauglichen Tathandlung („Inbrandsetzen“), da T nicht das Lager selbst, sondern nur die Paletten angezündet hat.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Handelte T auch vorsätzlich?
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
I
7.12.2023, 11:56:13
Hallo liebes Team, wäre es zulässig, bei der Subsumtion auf die Legaldefinition der Betriebsstätte nach 12 AO abzustellen? Oder hat die Rechtsprechung der Strafgerichtsbarkeit eine eigene Betriebsstättendefinition entwickelt? Danke und LG
Nora Mommsen
7.12.2023, 16:54:10
Hallo I, danke für deine Frage! Betriebsstätten sind ortsfeste, auf längere Zeit angelegte Einrichtungen, die in ihrer räumlichen Zusammenfassung der Ausübung eines bestehenden Unternehmens dienen. Die Definition des § 12 AO ist dafür nicht ausschlaggebend (Fischer § 306 Rn. 4; Sinn JURA 2001, 803 (805)). Die Betriebsstätte im Sinne des § 306 StGB ist grundsätzlich eher weit zu verstehen und auch nicht identisch mit dem aus den § 325 StGB. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
I
7.12.2023, 17:33:34
Lieben Dank für die schnelle Antwort!
HK10
9.12.2023, 16:09:12
Hi, könnt ihr mit einmal erklären, warum vorliegend die Sache für E nicht fremd ist. Er ist ja der Eigentümer. LG
Sue0412
9.12.2023, 17:15:01
Hallo HK10, was genau meinst du damit?! Hier geht es doch um die Strafbarkeit des T. Für ihn ist die Sache fremd, weil das Gebäude/Lager im Eigentum des E steht. LG Sue
Leo Lee
9.12.2023, 19:30:48
Hallo HK10, vielen Dank für die Frage! Magst du uns kurz erklären, was du genau mit der Frage meinst? Die Sache ist für E nicht fremd, weil E gerade – wie du zurecht sagt – der Eigentümer ist. Abgesehen davon ist der E insofern irrelevant, als – wie Sue0412 zutreffend anmerkt – es um die Strafbarkeit des T geht und nicht um die des E :). Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo