ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Klageänderung

Veräußerung der streitbefangenen Sache durch den Kläger - Beklagter stimmt Übernahme durch Erwerber nicht zu

Veräußerung der streitbefangenen Sache durch den Kläger - Beklagter stimmt Übernahme durch Erwerber nicht zu

20. Oktober 2025

10 Kommentare

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Als K erfährt, dass sich sein verloren geglaubtes Fahrrad im Besitz des B befindet, verlangt er klageweise dessen Herausgabe (§ 985 BGB). Noch bevor es zu einem Urteil kommt, übereignet er das Fahrrad an X. Dieser möchte den Prozess übernehmen, womit K, nicht aber B einverstanden ist.

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