Landesrecht (im Aufbau)
Bauordnungsrecht Berlin
Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörden
Vertiefung 1: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
Vertiefung 1: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Anwältin A lässt ohne Baugenehmigung eine Garage für ihren neuen Porsche errichten. Die Garage überschreitet die Grenze zum Nachbargrundstück. Eine Rückversetzung der Garage oder eine Verkleinerung ist möglich. Baubehörde B ordnet dennoch den Abriss der gesamten Garage an.
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Einordnung des Falls
Vertiefung 1: Minusmaßmahme: Rückbauverfügung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Da eine Verkleinerung oder Rückversetzung der Garage möglich ist, liegt schon keine doppelte Baurechtswidrigkeit vor.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Beseitigungsanordnung darf nur erlassen werden, wenn nicht auf andere Weise rechtmäßige Zustände hergestellt werden können.
Ja, in der Tat!
3. Die Beseitigungsverfügung ist unverhältnismäßig, da die Baubehörde die Verkleinerung oder Rückversetzung der Garage als minder schweren Eingriff hätte anordnen müssen.
Nein!
4. A bleibt nichts anderes übrig, als die Garage wieder vollständig zu beseitigen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
kerberos 🦦
18.3.2024, 10:44:47
Hallo allerseits, wo würdet ihr das geeignete Austauschmittel in der Prüfung ansprechen? Müsste man einen extra Prüfungspunkt zur Vollstreckbarkeit nach Prüfung der
Rechtmäßigkeitaufmachen oder wie sähe das aus?
P K
19.3.2024, 19:03:23
Ich würde es pragmatisch in die Erforderlichkeit bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit packen und zunächst feststellen, dass die
Behördegrds. nicht verpflichtet ist, eigene Nachforschungen zu Austauschmitteln anzustellen. Diese sind aber zu berücksichtigen, wenn der Adressat ein solches konkret anbietet und dieses ebenso geeignet ist, rechtmäßige Zustände herzustellen.
kerberos 🦦
20.3.2024, 13:40:58
Danke! Das ist auf jeden Fall eine schönere Einbeziehungsmöglichkeit :)
Magnum
11.9.2024, 18:33:22
Mir leuchtet ein, weshalb die
Behördenicht die Teilbeseitigung im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht anordnen muss, aber warum darf sie das auch nicht?
Magnum
11.9.2024, 18:34:32
Entschuldigt, das erste "Nicht" ist zu viel!