Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Berlin
Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.
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Vertiefung 3: Gleichbehandlungsgrundsatz
TikToker T und Youtuberin Y sind mittlerweile Nachbarn und Erzrivalen um die prachtvollste Villa. Beide Villen sind weder genehmigt noch genehmigungsfähig. T ist empört, als Baubehörde B ihn zum Abriss seiner Villa verpflichtet, aber bisher nicht gegen Y vorgeht.
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Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulant Q baut ohne Genehmigung eine Diskothek. Sie ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Außerdem ist sie mangels Standsicherheit einsturzgefährdet und gefährdet Nachbarn. Das Gebäude ist deshalb baurechtswidrig. Der neue Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde B ist unsicher, was zu tun ist.