Landesrecht (im Aufbau) > Bauordnungsrecht Berlin
Legalisierungswirkung der Baugenehmigung
B arbeitet bei der Baubehörde in Berlin und geht täglich dem Beamtenmikado nach (wer sich bewegt, verliert). Aus Unachtsamkeit erteilt er T eine Baugenehmigung für einen gigantischen Technoclub in einem Wohngebiet. Nachdem T mit den Bauarbeiten beginnt, fragt sich B, was zu tun ist.
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Abwandlung 3: Nutzungsuntersagung bei rechtswidriger Wohnnutzung
Jurastudentin S erachtet das WG-Leben nach bestandenem Grundstudium als nicht mehr standesgemäß. S mietet sich daher große Büroräume, die sie von nun an als Loftwohnung nutzt. Eine Wohnnutzung ist nicht genehmigt, aber genehmigungsfähig. B untersagt S die Wohnnutzung.
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Zielpunkt der Eingriffsbefugnisse der Bauaufsichtsbehörde
Querulant Q baut ohne Genehmigung eine Diskothek. Sie ist bauplanungsrechtlich unzulässig. Außerdem ist sie mangels Standsicherheit einsturzgefährdet und gefährdet Nachbarn. Das Gebäude ist deshalb baurechtswidrig. Der neue Sachbearbeiter der Bauaufsichtsbehörde B ist unsicher, was zu tun ist.