Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Außenbereich (§ 35 BauGB)
Abwandlung zu § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB (3)
Abwandlung zu § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB (3)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das im Außenbereich zulässigerweise errichtete Fachwerkwohnhaus von Anwalt Cicero (C) ist abgebrannt. C will sofort ein gleichartiges Gebäude an selber Stelle errichten. Der Flächennutzungsplan weist eine Waldfläche aus.
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Einordnung des Falls
Abwandlung zu § 35 Abs. 3 Nr. 1 BauGB (3)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich nach § 35 BauGB.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bei Cs Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Da Cs Vorhaben nicht privilegiert ist und den Darstellungen des Flächennutzungsplans widerspricht, ist es unzulässig.
Nein!
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