ZR: Prozessrecht & Klausurtypen

Die zivilrechtliche Urteilsklausur

Entscheidungsgründe

Grundsätzlich unzulässige alternative Klagehäufung – alternative Anträge/alternative Häufung des Klagegrundes

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Grundsätzlich unzulässige alternative Klagehäufung – alternative Anträge/alternative Häufung des Klagegrundes

28. März 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K verlangt klageweise €10.000 von B. In der Klage führt er aus, dass B ihm €10.000 als Kaufpreis für einen Gebrauchtwagen (§ 433 Abs. 2 BGB) und weitere €10.000 als Darlehensrückzahlung (§ 488 Abs. 1 S. 2 BGB) schulde. Offen bleibt, auf welchen der beiden Ansprüche er seine Klage stützt.

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