Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Entscheidungsgründe
Grundsätzlich unzulässige alternative Klagehäufung – alternative Anträge/alternative Häufung des Klagegrundes
Grundsätzlich unzulässige alternative Klagehäufung – alternative Anträge/alternative Häufung des Klagegrundes
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verlangt klageweise €10.000 von B. In der Klage führt er aus, dass B ihm €10.000 als Kaufpreis für einen Gebrauchtwagen (§ 433 Abs. 2 BGB) und weitere €10.000 als Darlehensrückzahlung (§ 488 Abs. 1 S. 2 BGB) schulde. Offen bleibt, auf welchen der beiden Ansprüche er seine Klage stützt.
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Einordnung des Falls
Grundsätzlich unzulässige alternative Klagehäufung – alternative Anträge/alternative Häufung des Klagegrundes
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine alternative Klagehäufung vor.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die alternative Klagehäufung ist zulässig.
Nein!
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